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   LAG Düsseldorf, 21.01.2020 - 5 Sa 463/19   

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LAG Düsseldorf, 21.01.2020 - 5 Sa 463/19 (https://dejure.org/2020,50651)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.01.2020 - 5 Sa 463/19 (https://dejure.org/2020,50651)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Januar 2020 - 5 Sa 463/19 (https://dejure.org/2020,50651)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • LAG Düsseldorf PDF

    Urlaubsabgeltung, Verjährung

  • rewis.io
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Verjährung von Urlaubsabgeltungsansprüchen: Mitwirkung Arbeitgeber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dreijährige Verjährungsfrist für Urlaubsabgeltungsanspruch bei fehlender Arbeitgeberinformation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 22.10.2019 - 9 AZR 98/19

    Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.01.2020 - 5 Sa 463/19
    Die Erfüllung der hieraus in richtlinienkonformer Auslegung abgeleiteten Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers ist grundsätzlich Voraussetzung für das Eingreifen des urlaubsrechtlichen Fristenregimes des § 7 Abs. 3 BUrlG (BAG v. 22.10.2019 - 9 AZR 98/19 - juris; BAG v. 19.02.2019 - 9 AZR 423/16 - juris).

    Er muss den Arbeitnehmer - erforderlichenfalls förmlich - auffordern, seinen Urlaub zu nehmen, und ihm klar und rechtzeitig mitteilen, dass der Urlaub mit Ablauf des Kalenderjahres oder Übertragungszeitraums verfällt, wenn er ihn nicht beantragt (BAG v. 22.10.2019 - 9 AZR 98/19 - a.a.O.; BAG v. 19.02.2019 - 9 AZR 423/16 - a.a.O.).

    Zudem darf der Arbeitgeber, will er seinen Mitwirkungsobliegenheiten genügen, den Arbeitnehmer nicht in sonstiger Weise daran hindern, den Urlaub wahrzunehmen (BAG v. 22.10.2019 - 9 AZR 98/19 - a.a.O., m. w. N.).

    Nimmt der Arbeitnehmer in einem solchen Fall den kumulierten Urlaubsanspruch im laufenden Urlaubsjahr nicht wahr, obwohl es ihm möglich gewesen wäre, verfällt der Urlaub am Ende des Kalenderjahres bzw. eines (zulässigen) Übertragungszeitraums (BAG v. 22.10.2019 - 9 AZR 98/19 - a.a.O.; BAG v. 19.02.2019 - 9 AZR 423/19 - a.a.O.).

  • EuGH, 29.11.2017 - C-214/16

    Ein Arbeitnehmer muss die Möglichkeit haben, nicht ausgeübte Ansprüche auf

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.01.2020 - 5 Sa 463/19
    Auch wenn der Arbeitgeber seinen Mitwirkungspflichten im bestehenden Arbeitsverhältnis nicht nachkommt, den Arbeitnehmer auf den drohenden Verfall der Urlaubsansprüche hinzuweisen, verschiebt sich der Verjährungsbeginn des mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstandenen Urlaubsabgeltungsanspruchs nicht bis zur Verkündung der Urteile des Europäischen Gerichtshofes vom 29.11.2017 - C 214/16 - bzw. 06.11.2018 - C 684/16 -.

    Nach der Entscheidung des EuGH vom 29.11.2017 (- C 214/16 -) müsse ein Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer nicht in die Lage versetzt habe, seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub auszuüben, im bestehenden Arbeitsverhältnis die sich hieraus ergebenden Folgen, also die unbefristete Übertragung der Urlaubsansprüche, tragen.

    Der Hinweis des Klägers darauf, der europäische Gerichtshof habe in seiner Entscheidung vom 29.11.2017 (- C 214/16 - juris) darauf abgestellt, dass ein Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer nicht in die Lage versetzt habe, den Urlaub tatsächlich nehmen zu können, die sich hieraus ergebenden Folgen tragen müsse, führt ebenfalls nicht dazu, die Verjährbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruches zu verneinen.

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 593/12

    Bestimmtheit des Streitgegenstands - objektive Klagehäufung - Vergütung wegen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.01.2020 - 5 Sa 463/19
    Die erforderliche Kenntnis setzt keine zutreffende rechtliche Würdigung voraus, es genügt vielmehr die Kenntnis der den Anspruch begründenden Umstände (BAG v. 17.12.2014 - 5 AZR 8/13 - juris; BAG v. 24.09.2014 - 5 AZR 593/12 - juris; BAG v. 13.03.2013 - 5 AZR 424/12 - juris).

    Nur ausnahmsweise kann die Rechtsunkenntnis den Verjährungsbeginn hinausschieben, wenn eine unsichere und zweifelhafte Rechtslage besteht, die selbst ein rechtskundiger Dritter nicht zuverlässig einzuschätzen vermag; denn in diesem Fall fehlt es an der Zumutbarkeit einer Klageerhebung (BAG v. 24.09.2014 - 5 AZR 593/12 - a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 03.09.2019 - 2 A 910/17

    Urlaubsabgeltungsanspruch; Leistungszulage; Verjährung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.01.2020 - 5 Sa 463/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts handelt es sich bei Urlaubsabgeltungsansprüchen um reine Geldansprüche, die grundsätzlich denselben Bedingungen unterliegen wie alle übrigen Zahlungsansprüche der Arbeitsvertragsparteien (vgl. zu tariflichen Ausschlussfristen BAG v. 22.01.2019 - 9 AZR 149/17 - juris; BAG v. 06.05.2014 - 9 AZR 758/12 - juris; BAG v. 21.02.2012 - 9 AZR 486/10 - juris; vgl. auch Sächsisches OVG v. 03.09.2019 - 2 A 910/17 - juris).

    Soweit das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 03.09.2019 (- 2 A 910/17 - juris) entschieden hat, im Falle des Urlaubsabgeltungsanspruchs einer Beamtin, die ihren Urlaub aus krankheitsbedingten Gründen vor ihrem Ausscheiden nicht nehmen konnte, verschiebe sich der Verjährungsbeginn auf den Ablauf des 31.12.2009, da der dortigen Klägerin erst mit Kenntnis der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes vom 20.01.2009 (C-350/06 und C-520/06 - Schultz-Hoff - u. a., juris) eine Klageerhebung zumutbar gewesen sei, führt diese Argumentation nicht dazu, im vorliegenden Fall den Verjährungsbeginn nach hinten zu verschieben.

  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 423/16

    Verfall von Urlaub - Obliegenheiten des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.01.2020 - 5 Sa 463/19
    Die Erfüllung der hieraus in richtlinienkonformer Auslegung abgeleiteten Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers ist grundsätzlich Voraussetzung für das Eingreifen des urlaubsrechtlichen Fristenregimes des § 7 Abs. 3 BUrlG (BAG v. 22.10.2019 - 9 AZR 98/19 - juris; BAG v. 19.02.2019 - 9 AZR 423/16 - juris).

    Er muss den Arbeitnehmer - erforderlichenfalls förmlich - auffordern, seinen Urlaub zu nehmen, und ihm klar und rechtzeitig mitteilen, dass der Urlaub mit Ablauf des Kalenderjahres oder Übertragungszeitraums verfällt, wenn er ihn nicht beantragt (BAG v. 22.10.2019 - 9 AZR 98/19 - a.a.O.; BAG v. 19.02.2019 - 9 AZR 423/16 - a.a.O.).

  • EuGH, 28.05.2020 - C-684/18

    World Comm Trading Gfz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.01.2020 - 5 Sa 463/19
    Erst nach den Entscheidungen des EuGH vom 29.11.2017 - C 214/06 - und 06.11.2018 - C 684/18 - habe er davon ausgehen können, dass er seine Urlaubsansprüche nicht im laufenden Kalenderjahr habe nehmen müssen und dass daher noch Urlaubsabgeltungsansprüche offen stünden.

    Dabei ist es zutreffend, dass erst mit den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 29.11.2017 - C 214/06 - und 06.11.2018 - C 684/18 - Klarheit darüber bestanden hat, dass Urlaubsansprüche im bestehenden Arbeitsverhältnis bei fehlender Erfüllung der Obliegenheitsverpflichtungen des Arbeitgebers nicht dem Fristenregime des § 7 Abs. 3 BUrlG unterfallen.

  • EuGH, 05.09.2008 - C-214/06

    Colasfalti

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.01.2020 - 5 Sa 463/19
    Erst nach den Entscheidungen des EuGH vom 29.11.2017 - C 214/06 - und 06.11.2018 - C 684/18 - habe er davon ausgehen können, dass er seine Urlaubsansprüche nicht im laufenden Kalenderjahr habe nehmen müssen und dass daher noch Urlaubsabgeltungsansprüche offen stünden.

    Dabei ist es zutreffend, dass erst mit den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 29.11.2017 - C 214/06 - und 06.11.2018 - C 684/18 - Klarheit darüber bestanden hat, dass Urlaubsansprüche im bestehenden Arbeitsverhältnis bei fehlender Erfüllung der Obliegenheitsverpflichtungen des Arbeitgebers nicht dem Fristenregime des § 7 Abs. 3 BUrlG unterfallen.

  • ArbG Wuppertal, 06.06.2019 - 5 Ca 3087/18

    Verfall von Urlaubsabgeltungsansprüchen unter Berücksichtigung der Vorgaben des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.01.2020 - 5 Sa 463/19
    I.Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 06.06.2019 - Az.: 5 Ca 3087/18 - wird zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 06.06.2019 (5 Ca 3087/18) abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an ihn 14.391,50 EUR brutto Urlaubsabgeltung zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.08.2018.

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.01.2020 - 5 Sa 463/19
    Soweit das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 03.09.2019 (- 2 A 910/17 - juris) entschieden hat, im Falle des Urlaubsabgeltungsanspruchs einer Beamtin, die ihren Urlaub aus krankheitsbedingten Gründen vor ihrem Ausscheiden nicht nehmen konnte, verschiebe sich der Verjährungsbeginn auf den Ablauf des 31.12.2009, da der dortigen Klägerin erst mit Kenntnis der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes vom 20.01.2009 (C-350/06 und C-520/06 - Schultz-Hoff - u. a., juris) eine Klageerhebung zumutbar gewesen sei, führt diese Argumentation nicht dazu, im vorliegenden Fall den Verjährungsbeginn nach hinten zu verschieben.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2014 - 21 Sa 221/14

    Verantwortung des Arbeitgebers für die Urlaubsgewährung, Schadensersatz,

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.01.2020 - 5 Sa 463/19
    So hat bereits das LAG Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 12.06.2014 (- 21 Sa 221/14 - juris) die Auffassung vertreten, der Arbeitgeber sei verpflichtet, von sich aus den Urlaubsanspruch aus dem Bundesurlaubsgesetz zu erfüllen, anderenfalls stehe dem Arbeitnehmer ein Schadensersatzanspruch in Form eines Ersatzurlaubsanspruchs zu, der nach § 251 Abs. 1 BGB abzugelten sei, wenn er wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr realisiert werden könne.
  • BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 149/17

    Urlaubsabgeltungsanspruch der Erben - Ausschlussfrist

  • BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 486/10

    Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs - tarifliche Ausschlussfristen

  • EuGH, 24.03.2009 - C-445/06

    Danske Slagterier - Maßnahmen gleicher Wirkung - Gesundheitspolizei -

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 424/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Verjährung

  • BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 758/12

    Tariflicher Verfall von Urlaubsabgeltungsansprüchen - Gebäudereinigerhandwerk

  • LAG Düsseldorf, 18.08.2010 - 12 Sa 650/10

    Verjährung von Urlaubsanprüchen

  • BAG, 17.12.2014 - 5 AZR 8/13

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Verjährung

  • BAG, 21.11.2017 - 9 AZR 117/17

    Arbeitnehmerstatus eines Musikschullehrers

  • BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 295/18

    Arbeitnehmerstatus - Übersetzer

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 790/11

    Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG - Zusammenrechnung von Zeiten unterbrochener

  • BAG, 12.02.2015 - 6 AZR 831/13

    Probezeitvereinbarung im zweiten Ausbildungsverhältnis

  • BAG, 31.01.2023 - 9 AZR 244/20

    Urlaubsabgeltung - tarifvertragliche Ausschlussfrist

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 21. Januar 2020 - 5 Sa 463/19 - aufgehoben.
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